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Haben ALG-Empfänger Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?

Auch Bezieherinnen von ALG haben uneingeschränkten Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur. Im Einzelfall kann – je nach Einkommen – auch die tägliche Zuzahlung reduziert werden oder ganz entfallen. Mit Hilfe unserer Kurberatung finden Sie heraus, ob Sie zur Finanzierung Ihrer zusätzlichen persönlichen Ausgaben Anspruch auf Mittel der Arbeitsagentur oder des Müttergenesungswerkes haben.

Bei Erreichen der Belastungsgrenzen von 2% bzw 1% (chronisch Kranke) des jährlichen Bruttoeinkommens stellen Krankenkassen auf Antrag eine Bescheinigung über die Befreiung von weiteren Zuzahlungen aus.

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