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Haben ALG-Empfänger Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?
Auch Bezieherinnen von ALG haben uneingeschränkten Anspruch auf eine
Mutter-Kind-Kur. Im Einzelfall kann – je nach Einkommen – auch die
tägliche Zuzahlung reduziert werden oder ganz entfallen. Mit Hilfe
unserer Kurberatung finden Sie heraus, ob Sie zur Finanzierung Ihrer
zusätzlichen persönlichen Ausgaben Anspruch auf Mittel der Arbeitsagentur
oder des Müttergenesungswerkes haben.
Bei Erreichen der Belastungsgrenzen
von 2% bzw 1% (chronisch Kranke) des jährlichen Bruttoeinkommens stellen
Krankenkassen auf Antrag eine Bescheinigung über die Befreiung von
weiteren Zuzahlungen aus.
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